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Richtlinien

GU-RL – Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie

Richtlinie über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie - GU-RL)
Sozialversicherungsrecht
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GU-RL – Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie



B.II. § 3 GU-RL, Aufklärung

1 Die ärztliche Aufklärung zum Screening auf Bauchaortenaneurysmen erfolgt anhand der Versicherteninformation (siehe Anlage 3). 2 Im Rahmen des ärztlichen Aufklärungsgesprächs ist dem Anspruchsberechtigten die Versicherteninformation auszuhändigen.


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