Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
B.III. § 1 GU-RL
B.III. § 1 GU-RL, Ziel
Das nach diesem Abschnitt durchzuführende Screening dient der Früherkennung einer Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektion, um die Betroffenen soweit erforderlich einer gezielten Behandlung zuzuführen und damit die Ausbildung von Leberschäden und weiteren Folgeschäden zu verhindern.
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