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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 2.2.1.h. KVdRMeldeGs, Übergang von Teilrente in eine Vollrente und umgekehrt

Der Übergang von einer Teilrente (wegen Alters) in eine Vollrente oder von einer Vollrente in eine Teilrente kann für die Krankenkasse mit Blick auf den Krankengeldanspruch sowie den davon abhängigen Beitragssatz zur Krankenversicherung aus dem Beschäftigungsverhältnis von Bedeutung sein. Die Rentenversicherungsträger haben daher eine Meldung abzugeben.


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