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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 2.2.1.l. KVdRMeldeGs, Beginn und Ende der Beitragszahlung aus der Rente

Der Krankenkasse ist der Beginn oder/und das Ende der Beitragszahlung aus der Rente mitzuteilen. Dies gilt sowohl für die Beitragszahlung zur Kranken- und Pflegeversicherung als auch für die Fälle, bei denen nur der Beitragsanteil des Rentenversicherungsträgers zur Krankenversicherung zu zahlen ist (beitragsfreie Waisenrente).


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