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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. I.6.6. MobRehaEmpf, Klinischer Psychologe

  • -Diplom-Psychologe oder Master (M.Sc.) und
  • -ggf. Anerkennung als klinischer Neuropsychologe durch die Fachgesellschaften bzw. durch die Landespsychotherapeutenkammer

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