Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. II.2.5.2. MobRehaEmpf
Ziff. II.2.5.2. MobRehaEmpf, Rehabilitationskonzept
Jeder Leistungserbringer muss ein strukturiertes, auf der Basis des biopsychosozialen Modells der WHO basierendes Rehabilitationskonzept erstellen, in dem dargelegt wird, für welche der unter Kapitel II.2.3 genannten Schädigungsmuster die Leistung der mobilen Rehabilitation erbracht werden soll. Weitere Ausführungen hierzu finden sich im Allgemeinen Teil in Kapitel I.5.2.
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