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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. II.2.6. MobRehaEmpf, Rehabilitationsteam und Qualifikation

(1) Zur Durchführung der mobilen indikationsspezifischen Rehabilitation muss ein multiprofessionelles Rehabilitationsteam zur Verfügung stehen. In den Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zur ambulanten medizinischen Rehabilitation sind für die einzelnen Indikationen für die jeweilige Berufsgruppe Qualifikationsanforderungen beschrieben. Es gelten jeweils die den Schädigungsmustern zugeordneten indikationsspezifischen Rahmenempfehlungen entsprechend.

(2) In dem Rehabilitationskonzept für die mobile Rehabilitation ist auszuweisen, welches Personal die Rehabilitationseinrichtung für die mobile Rehabilitation einsetzt.


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