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Verordnungen

SGBBeglV – SGB-Beglaubigungsverordnung

Verordnung über die zu Beglaubigungen befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch (SGB-Beglaubigungsverordnung - SGBBeglV)
Sozialversicherungsrecht
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SGBBeglV – SGB-Beglaubigungsverordnung



§ 2 SGBBeglV, Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. 2. 2003 in Kraft. 2 Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bestimmung der zu Beglaubigungen befugten Behörden nach dem Sozialgesetzbuch vom 27. 9. 1985 (BGBl. I S. 1952) außer Kraft.


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