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Rundschreiben

1994 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum PflegeVG; Versicherungs-, Melde- und Beitragsrecht [RS 1994/01]
Sozialversicherungsrecht
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1994 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. A.III.1. RS 1994/01, Allgemeines

(1) Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen, wenn sie einen gleichwertigen privaten Pflegeversicherungsschutz nachweisen. Damit wird der Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung" durchbrochen; es ist also möglich, dass Personen der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht aber der sozialen Pflegeversicherung als Mitglied angehören.

(2) . . .


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