Category Image
Rundschreiben

1981 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Verwaltungsverfahren - SGB X [RS 1981/01]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1981 - Rundschreiben Nr. 1



§ 15 SGB X Ziff. 3. RS 1981/01, Vergütung

Der auf Ersuchen der Behörde bestellte Vertreter hat Anspruch gegen die Behörde auf angemessene Vergütung und auf die Erstattung seiner baren Auslagen. Die Höhe der Vergütung und der Auslagen und Aufwendungen wird durch die Behörde festgestellt; gemäß § 15 Absatz 3 kann sie diese im Rückgriff vom Vertretenen verlangen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.