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Rundschreiben

2004 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen der Neuregelungen im Zahnersatzbereich ab 1. 1. 2005 [RS 2004/04]
Sozialversicherungsrecht
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2004 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 4.1. RS 2004/04, Grundsatz

Die Versicherten erhalten die Leistungen als Sachleistungen, soweit das SGB V oder SGB IX nichts Abweichendes vorsehen. Das bedeutet, dass die Krankenkassen anstelle der Sachleistung Kosten nur erstatten dürfen, soweit es das SGB V oder das SGB IX vorsehen (§ 2 Absatz 2 SGB V).


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