Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II. RS 2007/06
Ziff. II. RS 2007/06, Allgemeines
(1) Die Regelung über das Saison-Kurzarbeitergeld — als Sonderform des Kurzarbeitergeldes — und die ergänzenden Regelungen in § 175a SGB III ersetzen das bisherige System der Winterbauförderung und sollen eine Alternative zu Entlassungen in den Wintermonaten bieten. Saison-Kurzarbeitergeld wird ausschließlich in der Schlechtwetterzeit und bereits ab der ersten Ausfallstunde (nach Auflösung von Arbeitszeitguthaben/nach Erschöpfung tariflicher Vorausleistungen für witterungsbedingte Arbeitsausfälle) geleistet. Damit kann sowohl ein Arbeitsausfall aus Witterungsgründen als auch ein wirtschaftlich bedingter Auftragsmangel ausgeglichen werden. Darüber hinaus wird es bei Arbeitsausfällen infolge unabwendbarer Ereignisse gezahlt.
(2) Im Übrigen gelten beim Saison-Kurzarbeitergeld die sonstigen Regelungen zum konjunkturellen Kurzarbeitergeld (§ 175 Absatz 8 SGB III). Insofern wird auf eine ausführliche Darstellung der Anspruchsvoraussetzungen verzichtet und nur auf Besonderheiten eingegangen.
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