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Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 9

Gemeinsames Rundschreiben zur Renten- und Arbeitslosenversicherung der nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen [RS 2016/09]
Sozialversicherungsrecht
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2016 - Rundschreiben Nr. 9



Ziff. II.1.7.5. RS 2016/09, Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Der Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit steht der Rentenversicherungspflicht von Pflegepersonen nicht entgegen. In der Arbeitslosenversicherung besteht hingegen keine Versicherungspflicht, wenn die Pflegeperson aufgrund der Minderung ihrer Leistungsfähigkeit dauernd nicht mehr verfügbar ist (§ 28 Absatz 1 Nummer 2 SGB III). Eine dauerhafte Minderung der Leistungsfähigkeit liegt erst ab Beginn einer unbefristeten Rente wegen voller Erwerbsminderung vor.


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