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Grundsätze

VVBeiträge – VVBeiträge

Verwaltungsvereinbarung über die Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Abführung der Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Verletzten-, Kinderverletzten- oder Übergangsgeld aus der Unfallversicherung nach § 189 SGB VII in Verb. mit §§ 88 ff. SGB X (VV Beiträge)
Sozialversicherungsrecht
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VVBeiträge – VVBeiträge



Ziff. 6.3. VVBeiträge, Zahlungsverfahren

Die Krankenkasse überweist die nach Ziff. 6.1. abzuführenden Beiträge der jeweils zuständigen Versorgungseinrichtung zeitlich so, dass sie dieser zum jeweiligen Fälligkeitstermin gutgeschrieben werden.


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