Category Image
Richtlinien

LStR – Lohnsteuer-Richtlinien 2023

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Besteuerung des Arbeitslohns 2023 (Lohnsteuer-Richtlinien 2023- LStR 2023)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

LStR – Lohnsteuer-Richtlinien 2023



R 38.5 LStR, Lohnsteuerabzug durch Dritte

1 Die Übertragung der Arbeitgeberpflichten nach § 38 Absatz 3a Satz 2 ff. EStG auf einen Dritten kann vom Finanzamt auf schriftlichen Antrag zugelassen werden. 2 Die Zustimmung kann nur erteilt werden, wenn der Dritte für den gesamten Arbeitslohn des Arbeitnehmers die Lohnsteuerabzugsverpflichtung übernimmt.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.