Richtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie/HilfsM-RL)
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Hilfsmittel-Richtlinie/HilfsM-RL)
(1) Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt und die Krankenkasse sollen die Versicherten — soweit nötig im Einzelfall — auf die in dieser Richtlinie genannten Regelungen hinweisen.
(2) Sollen Hilfsmittel als Leistung zur medizinischen Rehabilitation verordnet werden, beraten die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt sowie die Krankenkasse die Versicherten über Leistungen zur Teilhabe und weisen auf die Möglichkeit der trägerübergreifenden Beratung hin.
Vorherige Seite
Nächste Seite
Weitere Inhalte
Mehr Funktionen für das Fachportal
Ihre Vorteile im Persönlichen Bereich
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.