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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 18 HilfsM-RL
§ 18 HilfsM-RL, Apparative Hilfsmittel bei Funktionsstörungen des Ohres
Hörhilfen im Sinne des Abschnitts C dieser Richtlinie sind
- - Hörgeräte (Luftleitungsgeräte und Knochenleitungsgeräte) und Zubehör,
- - Tinnitusgeräte (dazu zählen auch kombinierte Tinnitusgeräte/Hörgeräte, sog. Tinnitusinstrumente) und
- - Übertragungsanlagen.
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