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MDK-RL – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung

Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung [MDK-RL]
Sozialversicherungsrecht
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MDK-RL – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung



Ziff. 3.3.3. MDK-RL, Dialysebehandlung

(1) Die Krankenkasse kann eine Stellungnahme des MDK dazu einholen, welche Form der ambulanten Dialysebehandlung unter Berücksichtigung des Einzelfalles notwendig und wirtschaftlich ist. Als Entscheidungskriterien sind

  • -der medizinische Schweregrad des Nierenversagens sowie
  • -das regionale Versorgungsangebot der für den Fall erforderlichen Einrichtungen
zu berücksichtigen.

(2) Es werden insbesondere folgende ambulante Dialyseverfahren unterschieden:

  • -Heimdialyse
    • oHämodialyse
    • oKontinuierliche ambulante Peritonealdialyse (CAPD)
  • -Behandlung in Dialyseeinrichtungen
    • oTrainingsdialyse
    • oLimited-Care-Dialyse
    • oPraxisdialyse
    • oZentrumsdialyse
Diese Dialyseverfahren können als Hämodialyse, Hämofiltration bzw. Hämodiafiltration durchgeführt werden.

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