Category Image
Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz; leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1998/02]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

1998 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. 3.3. RS 1998/02, Abrechnung erbrachter Leistungen

(1) Abrechnungsbasis für vertragszahnärztliche kieferorthopädische Leistungen bleibt der einheitliche Bewertungsmaßstab für vertragszahnärztliche Leistungen. . .

(2) . . . Für die zahntechnischen Leistungen gilt wieder das bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis zahntechnischer Leistungen . . .

(3) Die Abrechnung des Kassenanteils erfolgt über die Kassenzahnärztliche Vereinigung.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.