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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 37 SGB IX Ziff. 1. RS 2001/02, Allgemeines

Die Vorschrift enthält Vorgaben zur Gewährleistung eines effizienten und effektiven gemeinsamen Handelns der Rehabilitationsträger und zur Sicherstellung der erforderlichen Leistungen in der gebotenen Qualität. Hierzu haben die Rehabilitationsträger gemeinsame Empfehlungen auf Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) zu vereinbaren und die Leistungserbringer ein Qualitätsmanagement sicherzustellen.


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