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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 37 SGB IX Ziff. 3. RS 2001/02, Qualitätsmanagement durch die Leistungserbringer

(1) Absatz 2 der Regelung bindet die Erbringer von Leistungen zur Teilhabe in die Qualitätssicherung der Rehabilitationsträger ein; sie werden zur Sicherstellung eines internen Qualitätsmanagements verpflichtet.

(2) Für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung beinhaltet die Vorschrift keine Neuregelung; die bereits am 1. 1. 2000 in Kraft getretene Regelung des § 135a SGB V (Verpflichtung zur Qualitätssicherung) bleibt weiterhin gültig.


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