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Richtlinien

Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien

Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) [Geringfüg-RL]
Sozialversicherungsrecht
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Geringfüg-RL – Geringfügigkeits-Richtlinien



Ziff. B.3.1.1. Geringfüg-RL, Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze

1 Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze liegt vor, wenn sich das von dem Arbeitgeber in seiner vorausschauenden Betrachtung ermittelte regelmäßige Arbeitsentgelt (vgl. Ziff. B.2.2.1.) aufgrund geänderter Verhältnisse auf einen Betrag oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze erhöht. 2 Die in dem vom Arbeitgeber gewählten Jahreszeitraum für die Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts geltende Jahresentgeltgrenze (vgl. Anlage 1) wird dadurch überschritten.


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