Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 237a SGB VI
§ 237a SGB VI, Altersrente für Frauen
(1) Versicherte Frauen haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie
- 1. vor dem 1. 1. 1952 geboren sind,
- 2. das 60. Lebensjahr vollendet,
- 3. nach Vollendung des 40. Lebensjahres mehr als 10 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit und
- 4. die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt
(2) 1 Die Altersgrenze von 60 Jahren wird bei Altersrenten für Frauen für Versicherte, die nach dem 31. 12. 1939 geboren sind, angehoben. 2 Die vorzeitige Inanspruchnahme einer solchen Altersrente ist möglich. 3 Die Anhebung der Altersgrenzen und die Möglichkeit der vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrenten bestimmen sich nach Anlage 20.
(3) 1 Die Altersgrenze von 60 Jahren bei der Altersrente für Frauen wird für Frauen, die
- 1. bis zum 7. 5. 1941 geboren sind und
- a) am 7. 5. 1996 arbeitslos waren, Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus, Vorruhestandsgeld oder Überbrückungsgeld der Seemannskasse bezogen haben oder
- b) deren Arbeitsverhältnis aufgrund einer Kündigung oder Vereinbarung, die vor dem 7. 5. 1996 erfolgt ist, nach dem 6. 5. 1996 beendet worden ist,
- 2. bis zum 7. 5. 1944 geboren sind und aufgrund einer Maßnahme nach Artikel 56 § 2 Buchstabe b des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-V), die vor dem 7. 5. 1996 genehmigt worden ist, aus einem Betrieb der Montanindustrie ausgeschieden sind oder
- 3. vor dem 1. 1. 1942 geboren sind und 45 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben, wobei § 55 Absatz 2 nicht für Zeiten anzuwenden ist, in denen Versicherte wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe versicherungspflichtig waren,
Versicherte Geburtsjahr Geburtsmonat | Anhebung um Monate | auf Alter | vorzeitige Inanspruchnahme möglich ab Alter | ||
Jahr | Monat | Jahr | Monat | ||
vor 1941 | 0 | 60 | 0 | 60 | 0 |
1941 | |||||
Januar - April | 1 | 60 | 1 | 60 | 0 |
Mai - August | 2 | 60 | 2 | 60 | 0 |
September - Dezember | 3 | 60 | 3 | 60 | 0 |
1942 | |||||
Januar - April | 4 | 60 | 4 | 60 | 0 |
Mai - August | 5 | 60 | 5 | 60 | 0 |
September - Dezember | 6 | 60 | 6 | 60 | 0 |
1943 | |||||
Januar - April | 7 | 60 | 7 | 60 | 0 |
Mai - August | 8 | 60 | 8 | 60 | 0 |
September - Dezember | 9 | 60 | 9 | 60 | 0 |
1944 | |||||
Januar - April | 10 | 60 | 10 | 60 | 0 |
Mai | 11 | 60 | 11 | 60 | 0 |
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