Category Image
Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 30 SGB XI Ziff. 1. RS 2024/08, Dynamisierung der Leistungen

Das Gesetz sieht eine Dynamisierung aller Leistungen der Pflegeversicherung vor. Eine erste Dynamisierung der ab 1. 1. 2024 geltenden Leistungsbeträge erfolgt zum 1. 1. 2025 um 4,5 %. Eine weitere Dynamisierung erfolgt zum 1. 1. 2028 in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate in den letzten 3 Kalenderjahren, für die zum Zeitpunkt der Erhöhung die entsprechenden Daten vorliegen, nicht jedoch stärker als der Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltsumme je abhängig beschäftigten Arbeitnehmer im selben Zeitraum. Die dynamisierten Leistungsbeträge werden vom BMG jeweils im Bundesanzeiger bekannt gemacht.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.