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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. I.8. MobRehaEmpf, Behandlungselemente

(1) Zu den Behandlungselementen der mobilen Rehabilitation zählen insbesondere

  • -Ärztliche Behandlung und Betreuung, Planung und Überwachung des Therapieprogramms,
  • -Rehabilitationsbezogene Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln,
  • -Physiotherapie einschließlich Physikalischer Therapie und Sporttherapie,
  • -Ergotherapie,
  • -Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie,
  • -Psychologische Beratung und Therapie,
  • -Psychotherapie (indikationsabhängig),
  • -Ernährungsberatung,
  • -Soziale Beratung,
  • -Rehabilitative Pflege (Grund- und Behandlungspflege ist kein Behandlungselement der Mobilen Rehabilitation),
  • -Beratung und Anleitung von An- und Zugehörigen

(2) Der Einsatz der Behandlungselemente erfolgt in der mobilen Rehabilitation in der unmittelbaren Alltagspraxis und soweit erforderlich bereits unter kontinuierlichem Einbezug der An- und Zugehörigen. Die Behandlungselemente variieren entsprechend der jeweiligen Indikation.


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