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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. II.1.8.9. MobRehaEmpf, Personalbemessung

(1) Die personelle Ausstattung muss die Umsetzung des Rehabilitationskonzeptes ermöglichen.

(2) Als Anhalt können die folgenden Zahlen dienen:

  • -Ärzte 1:20,
  • -Pflegekräfte 1:10 bis 1:40,
  • -Physiotherapeuten 1:10 bis 1:15,
  • -Ergotherapeuten 1:10 bis 1:15,
  • -Stimm-, Sprech-, Sprach und Schlucktherapeuten 1:20 bis 1:40,
  • -Sozialarbeiter 1:30 bis 1:80,
  • -Klinische Psychologen/Neuropsychologen 1:40 bis 1:100,
  • -Ernährungsberater (Diätassistent/Diplomökotrophologe) 1:100.

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