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Grundsätze

GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG

Gemeinsame Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GKV-Modernisierungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes hier: Kostenerstattung gemäß § 13 Absatz 4 bis 6 SGB V und Kostenübernahme bei Behandlung außerhalb des Geltungsbereichs des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gemäß § 18 SGB V [GMG-Empf]
Sozialversicherungsrecht
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GMG-Empf – Empfehlung zu leistungsrechtlichen Umsetzungsfragen des GMG



Ziff. 5. GMG-Empf, Vereinfachtes Erstattungsverfahren bei Rechnungsbeträgen bis zu 100 EUR

(1) Aus verwaltungsökonomischen Gründen kann die Krankenkasse bei bestimmten Fallkonstellationen vom Grundsatz der Ermittlung der deutschen Sätze abweichen. Dieses erleichterte aufsichtsrechtlich tolerierte Erstattungsverfahren setzt voraus, dass

  • -die vom Versicherten verauslagten Aufwendungen den Betrag von (ggf. umgerechnet) 100 EUR je Behandlungsfall nicht überschreiten und
  • -es sich um die Behandlungsmaßnahmen handelt, die in Deutschland zulasten der GKV erbracht werden dürfen.

(2) Unter diesen Voraussetzungen kann der um die Zuzahlungen bzw. Eigenbeteiligungen verminderte Rechnungsbetrag dem Versicherten erstattet werden.


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