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Rundschreiben

1998 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum EntgFG [RS 1998/01]
Sozialversicherungsrecht
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1998 - Rundschreiben Nr. 1



§ 5 EntgFG Ziff. 1.6. RS 1998/01, Besonderheiten für nicht krankenversicherte Arbeitnehmer

Nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Arbeitnehmer haben die Kosten für das Ausstellen einer ärztlichen Bescheinigung selbst zu tragen. Der behandelnde Arzt kann die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Krankenkasse nicht übersenden. Er kann die Übersendung auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung also auch nicht vermerken und im Umkehrschluss des § 5 Absatz 1 Satz 5 besteht nicht die Verpflichtung des Arztes zur Übersendung des Befundberichts.


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