HebVtr – Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe
Anlage 1.1 § 8 HebVtr, Kündigung/Geltungsdauer
Diese Anlage kann unter Einhalten einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Eine Kündigung der Anlage kann erstmals zum 1. 7. 2020 erfolgen.
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