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Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
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2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 4.4.4.2. RS 2016/04, Beschäftigte exterritorialer Arbeitgeber

Soweit die Beschäftigten exterritorialer Arbeitgeber mit Arbeitsort im Bundesgebiet hinsichtlich der Erstattung der Meldungen Arbeitgeberfunktion übernehmen, werden für diese Beschäftigten auf Antrag der Einzugsstellen ebenfalls individuelle Betriebsnummern vergeben.


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