Category Image
Lexikon

Lexikon

Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
Navigation
Navigation



    Ein-Euro-Job

    In zusätzlichen, im öffentlichen Interesse liegenden und wettbewerbsneutralen Arbeitsgelegenheiten (sog. Ein-Euro-Jobs) können die Leistungsempfänger zusätzlich zum Bürgergeld eine angemessene Entschädigung für Mehraufwendungen erhalten, ohne dass dieses Einkommen auf die Leistung angerechnet wird. In der Praxis beträgt diese Entschädigung 1,00 bis 2,00 Euro pro Stunde.

    Sozialversicherungsrechtlich werden diese Arbeitsgelegenheiten nicht als Beschäftigung gewertet, so dass eine Beitragspflicht der Ein-Euro-Jobs zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur Unfallversicherung nicht vorliegt. Ein Unfallversicherungsschutz ist über die Einsatzstelle sichergestellt.


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Kontakt zur AOK
    Grafik Ansprechpartner

    Persönlicher Ansprechpartner

    Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
    Grafik e-mail

    E-Mail-Service

    Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.