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Sozialversicherungsrecht | Arbeitsrecht | Steuerrecht
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    Zuzahlungen

    Leistungen

    Zuzahlung

    Arznei- und Verbandmittel

    10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

    Fahrkosten

    10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

    Haushaltshilfe

    10 % der Kosten kalendertäglich, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

    Häusliche Krankenpflege

    10 % der Kosten und 10,00 Euro je Verordnung*

    Heilmittel

    10 % der Kosten und 10,00 Euro je Verordnung

    Hilfsmittel

    10 % der Kosten, mindestens 5,00 Euro, höchstens 10,00 Euro, nicht mehr als die tatsächlichen Kosten

    Krankenhausbehandlung, Anschlussrehabilitation

    10,00 Euro täglich**

    Stationäre Vorsorge-, Stationäre Rehabilitations-, Ambulante Rehabilitationsleistungen

    10,00 Euro kalendertäglich bzw. 10,00 Euro je Behandlungstag (bei ambulanten Rehabilitationsleistungen)

    Zahnersatz

    Siehe auch Z - Zahnersatz

    Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

    10 % der Kosten, höchstens 10,00 Euro für den gesamten Monatsbedarf

    * maximal für 28 Tage der Leistungsinanspruchnahme

    ** maximal für 28 Kalendertage

    Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sind von den Zuzahlungen befreit (Ausnahme Fahrkosten, Zahnersatz und gras. kieferorthopädische Behandlung). Einige Arzneimittel mit einem Abgabepreis bis zum Festbetrag sind auch für Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres zuzahlungsfrei. Informationen dazu erhalten Sie beim Arzt oder Apotheker.


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