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HAG – Heimarbeitsgesetz

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HAG – Heimarbeitsgesetz



§ 20 HAG, Art der Entgelte

1 Die Entgelte für Heimarbeit sind in der Regel als Stückentgelte, und zwar möglichst auf der Grundlage von Stückzeiten zu regeln. 2 Ist dieses nicht möglich, so sind Zeitentgelte festzusetzen, die der Stückentgeltberechnung im Einzelfall zugrunde gelegt werden können.


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