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EStG – Einkommensteuergesetz

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EStG – Einkommensteuergesetz



§ 107 EStG, Anwendung der AO

Auf die Mobilitätsprämie sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der AO mit Ausnahme des § 163 AO entsprechend anzuwenden.

§ 107 angefügt durch G vom 21. 12. 2019 (BGBl. I S. 2886).


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