Gesetze
KHG – Krankenhausfinanzierungsgesetz
Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG)
Sozialversicherungsrecht
KHG – Krankenhausfinanzierungsgesetz
1. Abschnitt, Allgemeine Vorschriften
§ 1 KHG, Grundsatz
§ 2 KHG, Begriffsbestimmungen
§ 2a KHG, Krankenhausstandort
§ 3 KHG, Anwendungsbereich
§ 4 KHG, [Wirtschaftliche Sicherung]
§ 5 KHG, Nicht förderungsfähige Einrichtungen
§ 6 KHG, Krankenhausplanung und Investitionsprogramme
§ 6a KHG, Zuweisung von Leistungsgruppen
§ 6b KHG, Zuweisung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben
§ 6c KHG, Bestimmung als sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung
§ 7 KHG, Mitwirkung der Beteiligten
2. Abschnitt, Grundsätze der Investitionsförderung
§ 8 KHG, Voraussetzungen der Förderung
§ 9 KHG, Fördertatbestände
§ 10 KHG, Entwicklungsauftrag zur Reform der Investitionsfinanzierung
§ 11 KHG, Landesrechtliche Vorschriften über die Förderung
§ 12 KHG, Förderung von Vorhaben zur Verbesserung von Versorgungsstrukturen
§ 12a KHG, Fortführung der Förderung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen ab dem Jahr 2019
§ 12b KHG, Transformationsfonds, Verordnungsermächtigung
§ 13 KHG, Entscheidung zu den förderungsfähigen Vorhaben
§ 14 KHG, Auswertung der Wirkungen der Förderung
§ 14a KHG, Krankenhauszukunftsfonds
§ 14b KHG, Evaluierung des Reifegrades der Krankenhäuser hinsichtlich der Digitalisierung und Begleitforschung für die digitale Transformation im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds
§ 15 KHG, Beteiligung an Schließungskosten
3. Abschnitt, Vorschriften über Krankenhauspflegesätze
§ 16 KHG, Verordnung zur Regelung der Pflegesätze
§ 17 KHG, Grundsätze für die Pflegesatzregelung
§ 17a KHG, Finanzierung von Ausbildungskosten
§ 17b KHG, Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser, Verordnungsermächtigung
§ 17c KHG, Prüfung der Abrechnung von Pflegesätzen, Statistik
§ 17d KHG, Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen
§ 18 KHG, Pflegesatzverfahren
§ 18a KHG, Schiedsstelle, Verordnungsermächtigung
§ 18b KHG, (weggefallen)
§ 19 KHG, Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen
§ 20 KHG, Nichtanwendung von Pflegesatzvorschriften
4. Abschnitt, Sonderregelungen
§ 21 KHG, Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2
§ 21a KHG, Versorgungsaufschlag an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Coronavirus SARS-CoV-2
§ 22 KHG, Behandlung in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
§ 23 KHG, Verordnungsermächtigung
§ 24 KHG, Überprüfung der Auswirkungen
§ 25 KHG, Ausnahmen von Prüfungen bei Krankenhausbehandlung und von der Prüfung von Strukturmerkmalen, Verordnungsermächtigung
§ 26 KHG, Zusatzentgelt für Testungen auf das Coronavirus SARS-CoV-2 im Krankenhaus
§ 26a KHG, Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
§ 26b KHG, Kostentragung für durch den Bund beschaffte Arzneimittel mit dem Wirkstoff Remdesivir
§ 26c KHG, Kostenerstattung für durch den Bund beschaffte Produkte
§ 26d KHG, Erweiterte Sonderleistung an Pflegekräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
§ 26e KHG, Erneute Sonderleistung an Pflegefachkräfte aufgrund von besonderen Belastungen durch die SARS-CoV-2-Pandemie
§ 26f KHG, Ausgleich für Steigerungen der Kosten für den Bezug von Erdgas, Wärme und Strom
5. Abschnitt, Sonstige Vorschriften Unterabschnitt 1, Zuständigkeiten, Statistik, Darlehen
§ 27 KHG, Zuständigkeitsregelung
§ 28 KHG, Auskunftspflicht und Statistik
§ 29 KHG, (weggefallen)
§ 30 KHG, Darlehen aus Bundesmitteln
Unterabschnitt 2, Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
§ 31 KHG, Beleihung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus
§ 32 KHG, Eignung zur Aufgabenwahrnehmung
§ 33 KHG, Aufsicht über den Beliehenen
§ 34 KHG, Rückgriff
§ 35 KHG, Finanzierung
§ 36 KHG, Unterstützung und Beratung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus
§ 37 KHG, Aufgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Zusammenhang mit der Ermittlung der Vergütung eines Vorhaltebudgets
§ 38 KHG, Aufgaben des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus im Zusammenhang mit Zuschlägen zur Förderung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben und zur Finanzierung der speziellen Vorhaltung von Hochschulkliniken
Unterabschnitt 3, Förderbeträge und Förderung der Spezialisierung
§ 39 KHG, Förderbeträge für die Bereiche Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin
§ 40 KHG, Aufgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus hinsichtlich der Förderung der Spezialisierung bei der Erbringung von onkochirurgischen Leistungen
§ 1 KHG , Grundsatz (1) Zweck dieses Gesetzes ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen digital ausgestatteten, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen.
Absatz 1 geändert durch G vom 10. 12. 2015 (BGBl. I S. 2229) und G vom 23. 10. 2020 (BGBl. I S. 2208).
(2) 1 Bei der Durchführung des Gesetzes ist die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten. 2 Dabei ist nach Maßgabe des Landesrechts insbesondere die wirtschaftliche Sicherung freigemeinnütziger und privater Krankenhäuser zu gewährleisten. 3 Die Gewährung von Fördermitteln nach diesem Gesetz darf nicht mit Auflagen verbunden werden, durch die die Selbständigkeit und Unabhängigkeit von Krankenhäusern über die Erfordernisse der Krankenhausplanung und der wirtschaftlichen Betriebsführung hinaus beeinträchtigt werden.