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SGG – Sozialgerichtsgesetz

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SGG – Sozialgerichtsgesetz



§ 2 SGG, [Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit]

Als Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit werden in den Ländern Sozialgerichte und Landessozialgerichte, im Bund das Bundessozialgericht errichtet.


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