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    BAG 18.06.2014 - 4 AZR 238/13

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Darmstadt, 8. Dezember 2011, Az: 10 Ca 212/11, Urteil
    vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 19. November 2012, Az: 17 Sa 431/12, Urteil

    Tenor

    1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 19. November 2012 - 17 Sa 431/12 - wird zurückgewiesen.

    2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.

    1

    Die Parteien haben im Hinblick auf das Parallelverfahren - 4 AZR 50/13 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).

            

        Creutzfeldt    

            

        Treber    

            

        Spinner    

            

            

            

        Schuldt    

            

        Kriegelsteiner    

                    


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