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    BAG 16.11.2011 - 4 AZR 145/10

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Hagen (Westfalen), 21. August 2008, Az: 4 Ca 944/08, Urteil
    vorgehend Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), 3. November 2009, Az: 14 Sa 265/09, Urteil

    Tenor

    1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 3. November 2009 - 14 Sa 265/09 - aufgehoben.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hagen vom 21. August 2008 - 4 Ca 944/08 - wird zurückgewiesen.

    2. Die Klägerin hat auch die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.


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