Category Image
Urteile

Urteile

Arbeitsrecht
Navigation
Navigation



    BAG 13.04.2011 - 10 AZR 89/10

    Vorinstanz

    vorgehend ArbG Kassel, 10. Februar 2009, Az: 7 Ca 412/08, Urteil
    vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 24. September 2009, Az: 5 Sa 658/09, Urteil

    Tenor

    1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 24. September 2009 - 5 Sa 658/09 - aufgehoben.

    2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Februar 2009 - 7 Ca 412/08 - wird zurückgewiesen.

    3. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Februar 2009 - 7 Ca 412/08 - abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

    4. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.


    Vorherige Seite

    Nächste Seite
    Kontakt zur AOK
    Grafik Ansprechpartner

    Persönlicher Ansprechpartner

    Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
    Grafik e-mail

    E-Mail-Service

    Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.