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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. II.2.5. MobRehaEmpf, Anforderungen an die mobile indikationsspezifische Rehabilitation

Für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Versicherten sollte mobile indikationsspezifische Rehabilitation bevorzugt durch Einrichtungen erbracht werden, die bereits an der indikationsbezogenenrehabilitativen Versorgung oder mobilrehabilitativen Versorgung von Patienten beteiligt sind. Die Schaffung neuer, ausschließlich mobiler indikationsspezifischer Rehabilitationseinrichtungen ist damit aber nicht ausgeschlossen.


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