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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. II.2.5.2. MobRehaEmpf, Rehabilitationskonzept

Jeder Leistungserbringer muss ein strukturiertes, auf der Basis des biopsychosozialen Modells der WHO basierendes Rehabilitationskonzept erstellen, in dem dargelegt wird, für welche der unter Ziff. II.2.3. genannten Schädigungsmuster die Leistung der mobilen Rehabilitation erbracht werden soll. Weitere Ausführungen hierzu finden sich im Allgemeinen Teil in Ziff. I.5.2..


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