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Rundschreiben

2019 - Rundschreiben Nr. 9

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des TSVG [RS 2019/09]
Sozialversicherungsrecht
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2019 - Rundschreiben Nr. 9



§ 55 SGB V Ziff. 5. RS 2019/09, Übergangsfälle

Die Neuregelungen zur Erhöhung der Festzuschüsse und zur Bonusregelung sind ab dem Datum des Inkrafttretens umzusetzen. Sie gelten daher für alle zahnärztlichen Versorgungen, bei denen die Heil- und Kostenpläne nach dem 30. 9. 2020 ausgestellt wurden.


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