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MDK-RL – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung

Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung [MDK-RL]
Sozialversicherungsrecht
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MDK-RL – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung



Ziff. 2.1. MDK-RL, Allgemeine medizinische Fragen der gesundheitlichen Versorgung und Beratung der Versicherten

Die Beratung der Krankenkassen und ihrer Verbände durch den Medizinischen Dienst kann sich auf konzeptionelle Vorarbeiten, verhandlungsbegleitende Aktivitäten sowie die praktische Durchführung und ggf. Prüfung bestimmter Maßnahmen erstrecken. Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche:

  • -Entwicklung medizinischer und ökonomischer Orientierungsdaten,
  • -Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung,
  • -Maßnahmen zur Information und Beratung der Versicherten,
  • -Medizinische Aspekte bei Erprobungsregelungen.

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