Infektionsschutz durch Lüften und Maskentragen

Frischluft verspricht Schutz vor Viren. Für die Arbeit in geschlossenen Räumen gibt es prinzipiell drei Möglichkeiten: Lüften über die Fenster, die Nutzung einer vorhandenen Raumlufttechnik und das Aufstellen mobiler Luftreiniger. Ergänzend kann das Tragen von medizinischen Masken Schutz bieten, wenn sich mehrere Menschen in einem Raum aufhalten.

Die Bewährte Formel für Infektionsschutz: AHA + L

Vor allem, wenn sich Menschen in geschlossenen Räumen aufhalten, gilt für die „AHA-Formel“ (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen) eine Erweiterung: AHA + L. Das L steht für „Lüften“. Denn ein möglicher Übertragungsweg für das Coronavirus und andere sind die sogenannten Aerosole. Das sind feinste, virenbehaftete Schwebeteilchen in der Luft. Laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhöht sich bei längerem Aufenthalt in kleinen, schlecht oder nicht belüfteten Räumen das potenzielle Risiko einer Übertragung durch Aerosole. Das bedeutet auch: Regelmäßiges Lüften – durch Stoß- und Querlüften oder über die Lüftungstechnik in den jeweiligen Räumen – kann das Risiko einer Infektion reduzieren.

Stoßlüften und querlüften über die Fenster

Fenster auf! Das ist die klassische Methode, wenn keine raumlufttechnische Anlage vorhanden ist. Die hereinströmende Frischluft verdünnt sozusagen die Raumluft, die Konzentration von möglicherweise virenbehafteten Aerosolen sinkt. Hierbei sollten die Fenster weit geöffnet werden. Man spricht vom Stoßlüften. Noch wirksamer ist das sogenannte Querlüften, wobei gegenüberliegende Fenster und/oder Türen geöffnet werden. In ihrer Broschüre „Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie“ empfiehlt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA):

  • Eine Fensterlüftung soll bei Tätigkeitsaufnahme und dann in regelmäßigen Abständen erfolgen.
  • In Büros sollte mindestens alle 60 Minuten, in Besprechungsräumen alle 20 Minuten gelüftet werden – so lautet die Empfehlung in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6. In der Zeit der Pandemie ist dringend zu empfehlen, die Lüftungsfrequenz noch weiter zu erhöhen.
  • Je nach Außentemperatur sollte für drei Minuten (Winter) bis zehn Minuten (Sommer) gelüftet werden.
  • Wer ganz sichergehen will, dass genug gelüftet wird, kann laut BAuA zudem den CO2-Gehalt in der Luft messen, denn: Von der CO2-Konzentration kann man auf die Menge schwebender Aerosole schließen. Das Messen geht beispielsweise mit einer sogenannten CO2-Ampel, die es im Fachhandel zu kaufen gibt. Solche Geräte geben zwar nicht an, wie hoch die Virenbelastung der Raumluft ist, aber sie sind ein guter Indikator. Es gilt: Eine CO2-Konzentration von maximal 1.000 ppm (das sind 0,1 Prozent) und eine relative Luftfeuchte von 40 bis 60 Prozent sind erstrebenswert in der Zeit der Pandemie oder bei einer anderen Infektionswelle. Steigen die Werte darüber, muss dringend gelüftet werden. CO2-Ampeln sehen aus wie kleine Raumthermometer und kosten ab circa 100 Euro.

Fest installierte Lüftungstechnik

An vielen Industrie-Arbeitsplätzen, aber auch in modernen Bürohochhäusern ist es oft nicht möglich, einfach mal die Fenster aufzumachen. Vielmehr erfolgen Be- und Entlüftung sowie oft auch Heizung und Klimatisierung über eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage), die fest in das Gebäude integriert ist. Die BAuA stellt fest: Werden RLT-Anlagen ausschließlich mit Außenluft oder mit einem hohen Außenluftanteil betrieben, oder wird die Umluft über geeignete Filter geführt, ist das Übertragungsrisiko von SARS-CoV-2 insgesamt als gering einzustufen.

RLT-Anlagen müssen sachgerecht eingerichtet, betrieben und instandgehalten werden, was in die Zuständigkeit des Gebäudebetreibers bzw. seines Facility-Managements fällt. Sofern die Mitarbeitenden in einem Firmengebäude auf die Bedienung der RLT-Anlage Einfluss nehmen können, wird empfohlen, diese während der Arbeitszeiten nicht abzuschalten, sondern im Dauerbetrieb zu belassen, damit ständig Frischluft zugeführt wird. Falls die Anlage nicht über ein Filtersystem zur Abscheidung von virenbelasteten Aerosolen verfügt (oder falls das nicht bekannt ist): Umluftbetrieb vermeiden!

Mobile Luftreiniger als Ergänzung

Auch mobile Luftreiniger können die Virenkonzentration im Raum auf ein weniger riskantes Niveau senken. Die Luftreiniger sind meist in drei Stufen aufgebaut: Der Vorfilter fischt grobe Fusseln aus der Luft, ein zweiter Filter fängt Aerosolpartikel und Pollen ab, der dritte Filter besteht aus Aktivkohle und bindet Gerüche und gasförmige Verbindungen wie Formaldehyd.

Die Stiftung Warentest kam im Test 01/2022 zu dem Ergebnis, dass eine Mischung aus Stoßlüften und Filtern die beste Methode ist, um die Virenlast im Raum niedrig zu halten. Es wurden sieben Filter getestet. Die Anschaffungskosten lagen zwischen 171 und 455 Euro, wobei der Testsieger zu den günstigeren Geräten zählte. Berücksichtigt werden müssen zusätzlich noch die Stromkosten und der Kauf von Ersatzfiltern, denn der Test zeigte auch: Nach vier bis fünf Monaten Gebrauch lässt die Wirksamkeit der Filter signifikant nach und es sollte ein Ersatzfilter eingesetzt werden.

Neben Viren filtern die Luftreiniger auch sehr gut Pollen aus der Luft. Das hilft vor allem Allergikern.

Masken als Mittel zum Infektionsschutz

Atemschutzmasken unterliegen unterschiedlichen Schutzklassen (zum Beispiel FFP2). Zudem gibt es die sogenannten OP-Masken und schließlich Masken ohne Schutzklasse beziehungsweise ohne zu Grunde liegende Produktnorm. Stoffmasken bieten keinen angemessenen Schutz.

Eine ausführliche Übersicht über die Arten von Masken und die Schutzklassen hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt. Kurz zusammengefasst: Für die allermeisten Menschen sind in Alltagssituationen wie auch im Job diese Möglichkeiten vorgesehen:

  • Medizinischer Mund-Nase-Schutz (MNS), sogenannte OP-Maske: Die Norm, der diese Produkte entsprechen müssen, heißt EN 14683.
  • FFP2-Maske nach EN 149: Diese Masken sind herstellerseitig so geformt, dass sie eng am Gesicht anliegen. Der FFP2-Standard legt fest, dass die sogenannte Gesamtleckage maximal acht Prozent betragen darf. Etwas laienhaft ausgedrückt: Zu über 90 Prozent ist die Maske „partikeldicht“.
  • Masken mit noch höherer Schutzklasse als FFP2 (nämlich FFP3, Masken mit auswechselbarem Partikelfilter) sind insbesondere für Mitarbeitende im Medizin- und Pflegebereich vorgesehen, die ein besonders hohes Infektionsrisiko haben.

Welchen Schutz bieten diese Masken?

Die Masken sollen verhindern, dass Viruspartikel in Tröpfchen und geringerem Maße auch in Aerosolen von einer Person auf eine andere übertragen werden. So lässt sich das Risiko einer Tröpfcheninfektion verringern. OP-Masken dienen hierbei überwiegend dazu, andere Menschen vor Ansteckung zu schützen. FFP2-Masken bieten darüber hinaus durch ihre Filterfunktion auch einen erhöhten Eigenschutz für den Tragenden. Damit der Schutz gelingen kann, müssen, abgesehen vom Tragen der Maske, auch die anderen bekannten Maßnahmen eingehalten werden. Also: Abstand halten (mindestens 1,5 Meter), Hygiene beachten (insbesondere Hände waschen bzw. desinfizieren), Räume regelmäßig lüften.

Wie lange kann man eine Maske ununterbrochen tragen?

Die DGUV empfiehlt, eine Maske nach spätestens 75 Minuten für 30 Minuten abzusetzen. Bei leichter Arbeit sei auch eine Tragedauer von drei Stunden möglich. Die Zwischenzeit kann man dann für Arbeiten nutzen, die sich auch ohne Maske erledigen lassen – etwa, wenn man allein im Raum ist. Danach lässt sich die Maske innerhalb derselben Arbeitsschicht erneut verwenden. Bis zu drei „Einsätze“ mit ein und derselben Maske sind während eines Arbeitstages möglich. Beim Absetzen der Maske ist darauf achten, sie auf einem sauberen Untergrund abzulegen.

Die genannten Regeln zur Tragezeit gelten für Arbeiten ohne hohe körperliche Belastung, also insbesondere im Büro. Anders sieht es aus, wenn die Arbeit Maskentragende im wahrsten Sinne des Wortes aus der Puste bringt: Sobald eine Maske durchfeuchtet ist, bietet sie keinen Infektionsschutz mehr, sondern wird selbst zur Keimschleuder und muss gewechselt werden. Sowohl bei OP-Masken als auch bei FFP2-Masken wird von einer Aufbereitung und Wiederverwendung am nächsten Tag abgeraten. Einzige Ausnahme sind Masken mit der Kennzeichnung „FFP2 R“: Bei ihnen ist eine mehrmalige kurzzeitige Benutzung über mehrere Tage möglich, sofern sie nach jedem Einsatz gut belüftet aufbewahrt werden.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 25.03.2024

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