Sozialversicherungsbeiträge und Rechengrößen 2025

Zum Jahreswechsel gelten neue Grenzwerte in der Sozialversicherung. Die Beitragssätze für die Pflegeversicherung steigen um 0,2 Prozent. Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen und Beitragsbemessungsgrenzen werden 2025 ebenfalls erhöht.

Jahresarbeitsentgeltgrenzen 2025 angehoben

Die Grenzwerte in der Sozialversicherung steigen im Jahr 2025 erheblich. Mit der am 22.11.2024 verabschiedeten Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung wurden die Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2025 gemäß der Einkommensentwicklung im maßgeblichen Jahr 2023 turnusgemäß angepasst.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) zur Feststellung der Krankenversicherungspflicht oder -freiheit wird von derzeit 69.300 Euro (2024) im kommenden Jahr auf 73.800 Euro (allgemeine JAEG) angehoben.

Für Beschäftigte, die zum Stichtag 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der JAEG krankenversicherungsfrei waren, gilt ein Wert von aktuell 62.100 Euro und 2025 von 66.150 Euro (besondere JAEG).

JAE-Übergrenzer: worauf Arbeitgeber zum Jahreswechsel achten

Arbeitgeber müssen jedes Jahr das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt (JAE) ihrer Beschäftigten prüfen, um festzustellen, ob sie krankenversicherungspflichtig oder -frei sind. Dazu vergleichen sie die Entgelte mit der neuen Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) fürs Folgejahr. In dieser Podcast-Folge erklären die Fachleute für SV-Recht Heike Bohn und Buchhaltung Margit Strunz sowie der AOK-Experte Klaus Herrmann, was Arbeitgeber bei der JAE-Prüfung zu beachten haben.

Beitragsbemessungsgrenzen steigen deutlich

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt derzeit bei 62.100 Euro jährlich und steigt 2025 auf 66.150 Euro.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung gilt ab 2025 erstmals eine bundesweite Beitragsbemessungsgrenze von 96.600 Euro.

Beitragssätze in der Sozialversicherung

Das Bundesministerium für Gesundheit ist dem Vorschlag des Schätzerkreises gefolgt und hat den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zum 1. Januar 2025 auf 2,5 Prozent angehoben (Bundesanzeiger vom 7. November 2024).

Weitere Beitragssätze zur Sozialversicherung:

  • In der Krankenversicherung beträgt der allgemeine Beitragssatz weiterhin 14,6 Prozent. Unverändert bleibt auch der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent.
  • Die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze der verschiedenen Krankenkassen für 2025 sind erhöht worden.
  • In der Pflegeversicherung werden 2025 die Beitragssätze um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Der Basisbeitragssatz für Beschäftigte mit einem Kind liegt damit bei 3,6 Prozent. Der Arbeitgeberanteil beträgt 1,8 Prozent (bei Beschäftigungsort in Sachsen 1,3 Prozent).
  • Die Beitragssätze in der Rentenversicherung (18,6 Prozent) und zur Arbeitslosenversicherung (2,6 Prozent) bleiben 2025 unverändert.
  • Die Künstlersozialabgabe liegt auch 2025 bei 5,0 Prozent.
  • Die Insolvenzgeldumlage für das Jahr 2025 liegt beim gesetzlich festgelegten Wert von 0,15 Prozent.

Passend zum Thema

SV-Werte für die Entgeltabrechnung 2025

Alle Bemessungsgrenzen und Grenzwerte für das Jahr 2025 auf einen Blick.

Bezugsdauer Kurzarbeitergeld 2025

Das Bundeskabinett hat am 18. Dezember 2024 mit einer Verordnung die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Das gilt bis Ende Dezember 2025. Danach gilt wieder die gesetzliche Dauer von zwölf Monaten.

Die Bundesregierung reagiert damit auf den deutlichen Anstieg der Kurzarbeit in Deutschland. Im September 2024 lag die Zahl der Kurzarbeitenden nach vorläufigen, hochgerechneten Daten bei rund 268.000. Das sind 76 Prozent mehr als im Vorjahr – und fast dreimal so viele wie im September 2022.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 20.12.2024

Alle Artikel im Thema
Zurück zum Thema
Zurück
Weiteres zum Thema
Zum Jahreswechsel immer aktuell informiert
Informationsservice für Registrierte
Die Informationen bei Trends & Tipps 2025 werden regelmäßig auf den neuesten Stand der Gesetzgebung aktualisiert. Lassen Sie sich per E-Mail informieren, sowie sich etwas Neues bei den Themen ergibt. Registrierte Nutzende können in ihrem Persönlichen Bereich den Informationsservice für Trends & Tipps abonnieren. Dafür einfach die gewünschten Checkboxen für das E-Paper und/oder für eins, mehrere oder alle Themen im Trends & Tipps-Themenspezial aktivieren. Sobald es relevante Änderungen in der Rechtslage gibt, erhalten Sie eine Information per E-Mail.

Aktuelle Veranstaltungen der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Hier finden Sie passende Veranstaltungen zu den Themen Jahreswechsel, Jahresarbeitsentgelt, Jahreswechsel Trends & Tipps

Expertenforum der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung - im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

E-Paper
Trends & Tipps 2025

Alle Informationen und Links zu den Änderungen in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel 2024/2025 finden Sie im E-Paper zu den Trends & Tipps-Online-Seminaren zusammengefasst.

Trends & Tipps 2025 - E-Paper: Ansicht der Titelseite auf einem Tablet

Aktuelles

  • Teilnehmende eines Trends & Tipps Online-Seminars sitzen an einem Tisch und schauen sich die Präsentation an.
    28.11.2024 | Online-Seminar

    Trends & Tipps 2025

    Sie möchten wissen, was im nächsten Jahr in der SV wichtig wird? Melden Sie sich jetzt zu einem der kostenfreien Online-Seminare an.
  • Ein Mann neigt sich aus einem Fahrstuhl und spiegelt sich in der Seitenwand.
    27.11.2024 | Der neue AOK-Rückentrainer

    Rückendeckung für Ihr Team

    Mit dem neuen AOK-Rückentrainer lassen sich Rückenbeschwerden verhindern – auch am Arbeitsplatz.
  • Insolvenzgeldumlage 2025 steigt: Mann sitzt am Schreibtisch und stützt seinen Kopf ab
    20.12.2024 | Sozialversicherungsbeiträge

    Insolvenzgeldumlage steigt 2025

    Die Insolvenzgeldumlage steigt zum 1. Januar 2025 auf 0,15 Prozent. Damit ist der gesetzlich festgelegte Wert wieder in Kraft.

Neue Krankenkasse zum neuen Jahr

Attraktive Bonusmodelle, starke Leistungen, umfangreiche Partnerprogramme: Starten Sie mit der AOK ins neue Jahr und entdecken ihre vielen Vorteile für Versicherte. Einfach online anmelden und Mitglied der AOK werden.

Jetzt Vorteile sichern

Kontakt zur AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Kontakt

Haben Sie Fragen? Gerne setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.