Beitragskonto bei der AOK

Das Beitragskonto für Arbeitgeber spielt eine zentrale Rolle bei der Abwicklung der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge. Hier finden Sie Informationen, Anträge und Fragebögen.

Funktion des Beitragskontos

Die gesetzliche Krankenkasse, bei der ein Arbeitnehmer versichert ist, zieht als sogenannte Einzugsstelle die gesamten Sozialversicherungsbeiträge vom Arbeitgeber ein. Es ist egal, ob es sich dabei um eine Pflichtversicherung oder um eine freiwillige Mitgliedschaft handelt.

Grundlage für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs ist das jeweilige Beitragskonto des Arbeitgebers bei der AOK. Auf dem Beitragskonto werden alle zu zahlenden Beiträge, Umlagen und entsprechende Zahlungen verbucht.

Antrag auf Kontoeröffnung für Firmenkunden

Möchten Sie einen Mitarbeiter bei der AOK anmelden und haben noch kein Beitragskonto? Kein Problem. Treten Sie mit uns in Kontakt. 

 

Ihr Ansprechpartner bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland

Alternative: Sie füllen unseren Fragebogen aus und wir richten ein Beitragskonto für Sie ein.

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Ihre Betriebsnummer ist die Hauptreferenz für Ihr Beitragskonto. Geben Sie diese Nummer bitte bei jedem Schriftverkehr an. Die Betriebsnummer wird vergeben durch den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit und kann dort auch beantragt werden. Das geschieht ausschließlich online. 

Zahlung der Beiträge per SEPA-Lastschriftmandat

Die Beiträge und Umlagebeträge werden am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Am Fälligkeitstag müssen die Beiträge dem Girokonto der AOK gutgeschrieben sein.

Für die Beitragszahlung empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Damit ist gewährleistet, dass die Beitragszahlungen immer fristgerecht geleistet werden. Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie jederzeit widerrufen, um den Lastschrifteinzug zu beenden.

Bitte füllen Sie dazu das SEPA-Lastschriftmandat aus und senden Sie das Formular mit Unterschrift zurück an Ihren Ansprechpartner bei der AOK.

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Stand

Erstellt am: 15.04.2021

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