Online-Training Beschäftigung von Studierenden

Im interaktiven Online-Training der AOK erfahren Arbeitgeber, wie sie Beschäftigungen von Studenten sozialversicherungsrechtlich richtig beurteilen.

Werkstudenten im Unternehmen

Studierende können als Werkstudenten angestellt werden. Der Verdienst ist hierbei grundsätzlich unerheblich und es fallen keine Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung an – das gilt für den Studenten und auch für Sie als Arbeitgeber.

Inhalte des Online-Trainings

Folgende Themen werden im Online-Training interaktiv behandelt:

  • Grundsätze der Versicherungspflicht von beschäftigten Studenten und Abgrenzung zu geringfügigen Beschäftigungen
  • Wer gilt als ordentlich Studierender?
  • Die Werkstudentenregelung: 20‑Stunden-Regelung und Ausnahmen (Wochenende, Semesterferien)
  • Was passiert, wenn ein Beschäftigter ein Studium aufnimmt?
  • Teilnehmer dualer Studiengänge und andere besondere Personenkreise
  • Meldungen
  • Krankenversicherung der Studenten

Für die Bearbeitung der Lerneinheit benötigen Sie circa 30 Minuten.

Jetzt anmelden

Um teilzunehmen klicken Sie bitte unten auf dieser Seite auf das Online-Training „Beschäftigung von Studenten“. Ihnen entstehen keine Kosten.

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Ihr Widerrufsrecht können Sie gegenüber der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, Virchowstr. 30, 67304 Eisenberg wahrnehmen. Sie können den Widerruf auch per E-Mail senden an: widerruf@rps.aok.de

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