Online-Training Krankenkassenwahlrecht

Arbeitnehmer können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Die Bindungsfrist dauert seit 1. Januar 2021 nur noch zwölf Monate.

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Krankenkassenwahlrecht

Krankenversicherungspflichtige sowie krankenversicherungsfreie Personen können ihre Krankenkasse aus verschiedenen Anbietern der gesetzlichen Krankenversicherung frei wählen.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

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