Rubrik: Minijobs

Beschreibung

Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Dabei sind zwei Arten zu unterscheiden: die geringfügig entlohnte (Entgeltgrenze beachten) und die kurzfristige Beschäftigung (Zeitgrenze maßgeblich). Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei, sofern sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

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Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Dabei sind zwei Arten zu unterscheiden: die geringfügig entlohnte (Entgeltgrenze beachten) und die kurzfristige Beschäftigung (Zeitgrenze maßgeblich). Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind sozialversicherungsfrei, sofern sie sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Kurzfristig Beschäftigte sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

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