Existenzgründer – Weg in die Selbstständigkeit

Ob Start-up oder Übernahme – Gründende müssen auf dem Weg in die Selbstständigkeit viele Regeln beachten. Wer neu gründet, kann Förderungen für Existenzgründungen beantragen.

Notwendige Formalitäten

An diesen Formalitäten führt für Gründerinnen und Gründer auf dem Weg zum eigenen Unternehmen kein Weg vorbei. Dazu zählen:

  • die Wahl der Rechtsform des Unternehmens
  • die Beantragung eines Gewerbescheins
  • die Beantragung einer Betriebsnummer
  • die Meldung bei der Berufsgenossenschaft (BG) und Erhalt der Unternehmernummer
  • die Anmeldung bei der Krankenkasse (zum Beispiel freiwillige gesetzlich Versicherung)
  • die Rentenversicherung und Altersvorsorge
  • die Eintragung ins Handelsregister
  • die Auswahl einer Steuerberatung und
  • die Suche nach Fördermöglichkeiten

Förderung für Gründende

Gerade zu Anfang ist es vorteilhaft, zusätzliche Geldquellen zu erschließen, um die Gründung nicht allein auf Eigenkapital zu bauen und sie tragfähiger zu machen. Ein Baustein können öffentliche Förderungen sein. Der Bund und die Länder unterstützen Unternehmensgründungen und stellen dafür verschiedene Programme zur Verfügung. Informationen zu aktuellen Fördermöglichkeiten gibt es beispielsweise bei der öffentlichen Förderbank des Bundes, der KfW Bankengruppe.

Nützliche Links für Existenzgründer – Informationen zur Gründungsfinanzierung

KfW  Bankengruppe
kfw.de

Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V.
vdb-info.de

Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften
bvkap.de

Förderdatenbank – Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU
foerderdatenbank.de

Gründungszuschuss von der Agentur für Arbeit

Wer den Schritt in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus wagt, kann von der Bundesagentur für Arbeit mit einem Gründungszuschuss gefördert werden:

  • Der Zuschuss wird insgesamt bis zu 15 Monate gezahlt.
  • In den ersten sechs Monaten wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes gewährt.
  • Hinzu kommt eine Pauschale von 300 Euro als Zuschuss für die soziale Absicherung.
  • Weisen Gründende ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen nach, können sie anschließend für weitere neun Monate 300 Euro monatlich für seine soziale Absicherung erhalten.

Der Antrag ist vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit bei der für den Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

Nützliche Links für Gründende – Informationen und Unterstützung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
bmas.de

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
bmwi.de
existenzgruender.de
existenzgruenderinnen.de

Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit
arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service

Deutsches Patent- und Markenamt
dpma.de

Minijob-Zentrale
minijob-zentrale.de

Nexxt-change Unternehmensbörse
nexxt-change.de

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
www.dihk.de

Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
zdh.de

Stand

Zuletzt aktualisiert: 01.01.2024

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